Antragsverfahren
Betriebs- und Haushaltshilfe wird während Arbeitsunfähigkeit bei ambulanter Behandlung in der Regel für maximal 4 Wochen gewährt. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert, kann auf Antrag bei der LSV geprüft werden, ob für weitere 4 Wochen Betriebs- oder Haushaltshilfe geleistet werden kann. Hier bedarf es Ihrer besonderen betrieblichen Begründung. Eine Verlängerung des Leistungszeitraums ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Damit die LSV über die Erforderlichkeit entscheiden kann, ist ein formloser Verlängerungsantrag rechtzeitig (1 Woche vorher) einzureichen, in dem Sie Ihren begründeten Ausnahmefall des Betriebes oder Haushaltes darlegen; allein das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit stellt keinen Ausnahmefall dar!
Der Betriebshilfsdienst rechnet die erbrachte Leistung für Mitglieder direkt mit der LSV ab. Der Landwirt braucht keine Zuzahlung für die von der LSV genehmigten Stunden mehr zu leisten.
Ausgenommen sind die BG Fälle. Hier wird von der LSV eine Zuzahlung von 10 € pro Tag in Rechnung gestellt.
Für selbst beschaffte Ersatzkräfte zahlt die LSV weiterhin 9,50 € pro Stunde und erstattet keine Fahrtkosten.
Für die Durchführung und Abrechnung der Betriebshilfe gelten die Vereinbarungen des Vertrages der LSV mit dem Kuratorium der Betriebshilfsdienste in Westfalen-Lippe, unter Beachtung folgender Punkte:
- Der Betriebshilfeeinsatz muss spätestens am ersten Einsatztag vom BHD bei der LSV gemeldet werden, eine rückwirkende Meldung ist keinesfalls möglich!
- Der Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe muss spätestens 14 Tage nach Einsatzbeginn bei der LSV vorliegen.
- Für die endgültige Bewilligung der Einsatzstunden pro Tag ist eine korrekte Angabe der betrieblichen Daten im Antrag notwendig.
- Die LSV erstattet maximal die im Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe beantragten Stunden. Nicht von der LSV gewährte Einsatzstunden müssen wir dem Landwirt direkt in Rechnung stellen!
- Der ausgefüllte Arbeitsnachweis (Stundenzettel) der LSV muss mit der BHD-Rechnung des Betriebshelfers direkt zur Geschäftsstelle des Betriebshilfsdienstes geschickt werden, um Verzögerungen in der Abrechnung zu vermeiden.
- Nur bei tatsächlicher Übereinstimmung übernimmt die LSV die bewilligten Kosten des Einsatzes.
Für die Abrechnung der Betriebshilfe mit der LSV müssen folgende Unterlagen spätestens 1 Woche nach Ende des Einsatzes beim Betriebshilfsdienst vorliegen:
- Arbeitszeitnachweise
- Bescheinigung des stationären Aufenthalts
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Krankheit und ambulante Therapie
- Abschlussbescheinigung des Arztes
Bitte auf sofortige Ausstellung der aufgeführten Bescheinigungen achten, die bei der Abrechnung mit der LSV Voraussetzung sind. - Bei Einhaltung dieses Ablaufschemas kann der Betriebshilfsdienst direkt mit der LSV die bewilligten Einsatzstunden abrechnen.
Die nebenberufliche Helferin Iris Böhl aus Erndtebrück ist sowohl im Betrieb als auch im Haushalt eine zuverlässige Unterstützung für Ihre Familie.
Seit über 20 Jahren ist Frank Ohrndorf aus Freudenberg als hauptberufliche Ersatzkraft bei uns angestellt. Seine zuverlässige und kompetente Art sprechen für seine langjährige Erfahrung.

